- Der Staat zieht sich weitestgehend aus dem Asylwesen zurück. Der Asylanspruch und jede Klagemöglichkeit gegenüber dem Staat wird abgeschafft. Eine Asylpraxis findet nur noch auf privater, ziviler Ebene statt.
- Illegale Einwanderung bzw. illegaler Aufenthalt wird zu einer schweren Straftat erklärt. Gleichzeitig wird ein sorgfältig austariertes Gnadenregime darüber gelegt, das illegal anwesende Personen vor Willkürbehandlungen durch einzelne Behördenmitarbeiter schützt. Auf eine Gefängnisstrafe wird verzichtet, sofern die betreffende Person sich kooperativ verhält, Meldefristen einhält, ein Verlust von Papieren unverzüglich anzeigt und seiner Ausreisepflicht nachkommt.
- Ein Einwohner, der ein freies Zimmer einem Migranten zur Verfügung stellen, für seinen Lebensunterhalt sorgen und langfristig die Integration begleiten möchte, darf dies tun, sofern er über die finanziellen Mittel verfügt. In diesem Fall erhält der Migrant eine offizielle Einreise- und Aufenthaltserlaubnis und der Staat spendiert Sprachkurse sowie Lernmaterialien.
- Gelingt die Integration besteht die Aussicht auf unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis und/oder Einbürgerung.
Auf diese Weise wäre mehr oder weniger gesichert, dass die Zuwanderung nicht das Integrationspotential einer Gesellschaft übersteigt. Natürlich gäbe es trotzdem noch Probleme. Denn manchen Menschen geht es in ihrem Heimatland so dreckig, dass sie lieber hier in Deutschland in einem Gefängnis sitzen, als zurückzukehren. Aber immerhin könnte man so aggressive, junge Männer, die sonst für massiven Unfrieden in der Gesellschaft sorgen, mit Leichtigkeit hinter Schloss und Riegel bringen. Verhaltensauffällige milderen Grades dürfen zwischen Gefängnis oder einer Fußfessel mit ständiger Ortungsfunktion wählen. Im Zweifel wird nicht für den “Angeklagten” entschieden, sondern für das Recht der Gesellschaft auf Sicherheit.
- Das auf diese Weise eingesparte Geld wird für sinnvolle altruistische Aktivitäten eingesetzt. Z.B. für die Finanzierung von Flüchtlingslagern in Afrika oder die weltweite Erste Hilfe bei Naturkatastrophen und Hungersnöten.
- Soweit notwendig werden dafür völkerrechtliche Verträge geändert.
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