Dienstag, 2. Januar 2024
Ich will es jetzt, ausgelöst durch die Trans-Diskussion und das "Selbstbestimmungsgesetz", genauer wissen und informiere mich, zB hier:

1. https://www.anwalt.org/beleidigung/
2. https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)

"Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person."

Und hier gerate ich schon ins Stolpern. Denn prinzipiell hat man ja auf der innerpsychischen Ebene immer das Recht, jedes Gefühl, jede Meinung und jeden Zustand zuzulassen, den man nunmal hat. Und dann gibt es immer auch das Recht, anderen Menschen von diesen Zuständen zu berichten.

Was soll man denn tun, wenn man eine Person (zB Björn Höcke oder Angela Merkel) einfach nicht achtet? Wenn man sie vielleicht sogar abgrundtief verachtet? Sie für einen Fehler Gottes hält? -- Soll man es verstecken müssen?

Meine persönliche Maxime ist hier die, dass ich in der Wahl meiner Worte wenigstens etwas Vorsicht walten lasse. Durch diese Vorsicht drückt sich dann implizit noch ein gewisser Restrespekt für die betreffende Person aus. Mit "Vorsicht" meine ich, dass ich etwas Abstand halte zu der anmaßenden Annahme, meine Aussage hätte einen objektiv unfehlbaren, weltumspannenden Wahrheitsgehalt. Ich sage also eher nicht: "Angela Merkel ist keine achtbare Person." Ich sage eher: "Angela Merkel ist in meinen Augen keine achtbare Person". Dadurch mache ich kenntlich, welche Wahrheit in meiner subjektiven Welt gilt, und zeige gleichzeitig an, dass ich mich auch irren könnte. Wer kann schon objektive Werturteile fällen?

Ich halte diesen Weg für richtig und empfehle ihn ganz unbescheiden der gesamten Gesellschaft und als zentrales Kriterium für die Rechtsprechung. Vielleicht gibt es dieses Kriterium dort ja auch schon und ich habe mich nur noch nicht genug eingelesen in die Materie.



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