Montag, 1. Januar 2024
Ein interessantes Video/Interview mit Gerhard Papke von der FDP über die FDP:

https://www.nius.de/Politik/fdp-papke-ueber-das-selbstbestimmungsgesetz-wenn-eltern-merken-dass-ihre-toechter-im-freibad/b8773d1a-933c-45ee-9d13-55b61dbae85c

Bei 33:35 spricht er auch über das "Selbstbestimmungsgesetz" und ich finde dort den gleichen Gedanken, den ich auch schon hatte: Er vergleicht die Situation mit der von Galileo früher. Unter Todesdrohung musste er seinem erkenntbasierten Glauben abschwören, dass die Erde sich um die Sonne dreht. Und heute sind wir fast wieder in einer solchen Situation, wenn man einen Mann in Frauenkleidern nicht mehr als "Mann" bezeichnen darf. Nur gibt es heute keine Todesdrohung mehr. Dafür aber ein saftiges Bußgeld.

Allerdings wundere ich mich auch hier wieder, wie alle Welt die Formulierung "offenbaren" auslegt. Leider habe ich keine juristische Ausbildung, um diese Frage besser beurteilen zu können. Aber nach meinem Sprachverständnis heißt "offenbaren" eben "offenbaren". Und nichts anders. D.h. eine "falsche Anrede" mit dem "falschen Geschlecht" ist doch eigentlich eine ganz andere Kategorie von Handeln -- wenigstens immer dann, wenn sich die Physiognomie von selbst offenbart, und es für alle offensichtlich ist, was los ist, ließe sich die Strafnorm nicht anwenden, denn der Täter "offenbart" nicht mehr, sondern benennt nur ein Stück offensichtliche Wirklichkeit.



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