Sonntag, 10. März 2024
Nun ist die Berufung, wie nach der Ankündigung im Dezember zu erwarten war, endgültig zurückgewiesen:

https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/trans-rechte-berufung-von-reichelt-unternehmen-erfolglos/

Judith darf Janka nicht "Mann" nennen. Vorerst setzen die Richter einen Punkt hinter dieser Forderung. Dabei berufen sich diese Richter auf den "unvoreingenommenen Leser", den sie offenbar allein durch ihre Überlegungen in ihrem Geist haben erscheinen lassen.

Diese Herangehensweise, sich in einen "unvoreingenommenen Leser" hineinzuversetzen, scheint beim Vorwurf der "Beleidigung" ein juristischer Standard zu sein, und daran möchte ich gar nicht rütteln. Im Gegenteil, ich finde das ist ein vernünftiges Prinzip. Eben dadurch wird ja eigentlich ausgeschlossen, dass man sich jedes Mal im Abgrund zwischen "objektiver Wahrheit" und "subjektiver Wahrheit" verliert. Man nimmt quasi das Gefühl und die Wahrnehmungsweise des Durchschnittsmenschen als Maßstab. Das ist nicht nur allgemein vernünftig, sondern hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass die Jusitz an dieser Front nicht überlastet wird. Sonderempfindlichkeiten werden im allgemeinen nicht bedient.

Unter HipHop-Fans mag die Bezeichnung "Raver" als Beleidigung gelten, vielleicht sogar als eine der schlimmsten. -- Vor Gericht hat man als beleidigter HipHop-Fan aber wohl keine Chance, diese Beleidigung geltend machen zu können. Denn der "unvoreingenommene Leser" wird sich hier nur denken: "Raver? Was ist das überhaupt?"

Wenn man die Sache aber so angeht, dass man sich einen "unvoreingenommenen Leser" vorstellen muss, der sich vorher in die Gefühlswelt des betreffenden Menschen hineingedacht hat, dann weicht man dadurch das Prinzip auf, von einem gewissen emotionalen Standard auszugehen, der für alle Menschen gleich ist. Und dann könnte auch die Bezeichnung "Raver" als Beleidigung gewertet werden. Man muss als "unvoreingenommener Leser" nur genug Fantasie haben und dem Beleidigten seinen empfundenen Schmerz auch gutgläubig abkaufen. Dann aber kann praktisch alles als Beleidigung gelten und die Justiz ist nicht vor Überlastung geschützt. Beziehungsweise: Es gibt reichlich Arbeit für die psychologisch-psychiatrischen Gutachter, an denen letztlich alles hängt, wenn es darum geht, einen psychischen Schmerz glaubhaft zu machen.

Mit anderen Worten: Der Abgrund zwischen "objektiver Wahrheit" ("Dies IST beleidigend.") und "subjektiver Wahrheit" ("Ich fühle mich beleidigt.") ist eben doch vorhanden und kann nicht ganz umschifft werden. Sonderempfindlichkeiten werden eben doch bedient. Zumindest manchmal, wie es scheint.



Ich weiß gar nicht so genau, wie ich das finden soll. Ob ich es gut oder schlecht finde. Im Endeffekt landet man ja bei einer Wischiwaschi-Grauzonen-Praxis: Einerseits gibt es gewisse Standards, die für alle gelten. Andererseits gibt es Ausnahmen von diesem Prinzip und ich kann mir zumindest einige Fälle vorstellen, in denen ich diese Ausnahmen gutheiße. So würde ich einem Rollstuhlfahrer ja auch zugestehen, dass man ihn mit einem Satz beleidigen kann, der einen normalgesunden Menschen nicht beleidigt, zB: "Geh doch einfach die Treppen, wenn Du da reinwillst!"

Allerdings, in Fällen von Trans-Identität, ist die Lage ungleich schwieriger: Denn hier prallen zuerst einmal zwei Weltanschauungen aufeinander. Wenn Judith Janka einen "Mann" nennt, dann gehe ich davon aus (als "unvoreingenommener Leser", der ich ja nun wirklich zweifelsfrei bin...), dass das vor allem daran liegt, dass Judith sich das Mann- und Frau-Sein anders definiert als Janka. Und das kann man ihr nicht verübeln. Sie hat dazu jedes Recht. Siehe Grundgesetz.



... link (13 Kommentare)   ... comment