Donnerstag, 11. April 2024
Und auf Twitter geht es mal wieder hoch her. Und ich verstehe immernoch nicht, wie man das "Offenbarungsverbot" in Bezug auf den früheren GeschlechtsEINTRAG auszulegen hat. Accounts, die mir eigentlich seriös erscheinen, tragen das Gerücht mit, dass es hier tatsächlich um ein fundamentales Sprechverbot und die Pflicht zu Lippenbekenntnissen geht. Das aber kann ich nicht glauben, denn so etwas wäre ja der Rückfall ins Mittelalter.

Ich bleibe erstmal bei meiner wortwörtlichen Interpretation des Offenbarungsverbots und bleibe daher entspannt. Das Offenbarungsverbot bezieht sich auf den (früheren) GeschlechtsEINTRAG. Wenn ich mich sprachlich also auf etwas anderes beziehe, geht der Paragraph ins Leere und ich muss kein 10.000€ Bußgeld befürchten. Ich darf also auch in Zukunft Tessa Ganserer noch einen "Mann" nennen, wenn ich denn meine, dass dies die genauere Beschreibung der Wirklichkeit ist. Mir doch egal, welchen Geschlechtseintrag Tessa Ganserer gehabt hat und haben wird. Vielleicht kann man in Zukunft ja auch mehrere gleichzeitig haben. Ist mir völlig schnuppe.

Natürlich bleibt ein kleiner Restzweifel, denn ich weiß um die unglaubliche Macht des Zeitgeists, und dass auch Richterhirne von diesen geistigen Strömungen nicht unbeeinflusst sind. Für einen normalsterblichen Menschen gilt jedenfalls, dass die Wirklichkeit und irgend ein "Eintrag" in irgend einem behördlichen Papier zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Dieses Bewusstsein kann vielleicht ein bißchen leiden, wenn man sich zuviel juristische Bildung angetan hat, aber hey... die allermeisten Richter gehören ganz bestimmt immernoch zu den geistig Gesunden. Ganz bestimmt!

Udo Vetter, Rechtsanwalt und ziemlich bekannter Blogger, hat aber im August 2023, kurz vor der Verabschiedung im Kabinett, folgendes geschrieben... https://twitter.com/udovetter/status/1694019114954576078



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