Freitag, 25. August 2023
"#Misgendering ist keine Meinung. Trans Personen haben ein Recht respektvoll und würdevoll angesprochen zu werden, dazu gehört die Achtung der geschlechtlichen Identität. Schön, dass das gerichtlich klar gestellt wurde. 🏳️‍⚧️"
https://twitter.com/nyke_slawik/status/1638564512830726145

Ich wollte das erst als katastrophales Beispiel anführen, dass sogar im Bundestag Leute sitzen, die ganz offensichtlich keine tiefe Liebe zur Meinungsfreiheit haben... was für mich in einer Demokratie ein absolutes Unding ist... aber dann fiel mir auf, dass die liebe Nyke Slawik selbst eine Transfrau ist.

Dass hier eine starke Befangenheit vorliegt, ist verzeihlich. Und ich bin etwas erleichtert.



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Hinzu kommt, das das tatsächlich Missgendern tatsächlich keine Meinung ist: Wenn Sie meinen, dass Ihr Gegenüber ein Arschloch ist, dann ist das eine Meinung. Wenn Sie ihn aber öffentlich als eines bezeichnen, dann ist das keine Meiung, sondern eine Beleidigung. Sie müssten sich schon sehr überlegen, auf welche Weise Sie Ihre Meinung frei äußern, ohne den anderen aggressiv anzugrreifen. Genauso hier: Wenn Sie meinen, dass Ihr Gegenüber ein anderes Geschlecht hat, als er behauptet, dann ist das (ob wahr oder falsch) jedenfalls Ihre Meinung. Wenn Sie ihm das schon bei der Anrede vor den Latz knallen, dann ist das keine Meinung, sondern eine Beleidigung. Ich würde mir das auch sehr verbitten, wenn man mir gegenüber mutwillig die Anrede "Herr" mit "Frau" vertauscht.

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Was den Rechtsstreit von Janka Kluge gegen Judith Basad betrifft, so war es kein Misgendern in einer Anrede, sondern ein "Misgendern" in einem Zeitungsartikel, in dem es über die Person Janka Kluge ging. Diese wurde dort als "Mann" bezeichnet...

Ist das noch Meinungsfreiheit?

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2.
Was die Anrede betrifft, kann ich Ihnen folgen. Allerdings betone ich hier, dass es auch keine Pflicht geben darf, die "richtige" Anrede zu benutzen. Man darf auch nicht gezwungen sein, "Herr" oder "Frau" zu sagen, nach einer Bedeutungszuordnung, die nicht die eigene ist. Es muss eine Ausweichalternative geben. ZB "Person". "Sehr geehrte Person ... ".

Was ist bezüglich der indirekten Rede? Wenn wir beide hier über eine dritte Person reden, die jetzt noch nichtmal anwesend ist? Müssen wir hier ihre Pronomenwünsche erfüllen? Müssen wir über Georgine Kellermann als eine Frau reden? Oder: als eine Person? Dürfen wir sie für einen Mann halten und dies laut aussprechen?

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3.
Ihre Argumentation mit "Arschloch" als Beispiel für eine Meinung/Beleidigung hat so ihre Schwächen. Denn "Arschloch" hat sich schon lange als Beleidigung in unserer Gesellschaft etabliert. Und nur deswegen scheint es so klar zu sein (auch für mich), dass man dies als Meinung haben darf, dass man es aber nicht ohne weiteres aussprechen darf.

Eine Meinung zu haben und eine Meinung zu äußern muss aber eigentlich zusammenfallen. Zumindest ist das die Bedeutung des Rechtsguts "Meinungsfreiheit". Es bedeutet "Meinungsäußerungsfreiheit". Ansonsten wäre es eine witzlose Nummer, die man noch nichtmal ins GG schreiben müsste. Denken kann man nämlich so oder so immer, was man will.

Nehmen Sie mal "Faschist" als Beispiel, in Anwendung auf Björn Höcke. Ein Gericht hat ja mal festgestelt, dass das noch unter Meinungsfreiheit fällt. Stellen Sie sich vor, Sie begegnen ihn und begrüßen ihn mit den Worten: "Hallo Faschist Björn Höcke! Wie geht es Ihnen?" -- Ich glaube nicht, dass das ein Gericht als Beleidigung werten würde. Außer vielleicht, Sie treffen gehäuft aufeinander und wenden es jedesmal an. Da bin ich mir nicht so sicher.

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