Samstag, 26. August 2023
gedankenmaler, 18:44h
Auch die Meinungsfreiheit steht nicht höher als der Wunsch nach Bestätigung oder der Wunsch nach wahrheitsgemäßer Geschlechtszuordnung bzw. der Wunsch nach "Anerkennung". Und dies gilt nur für diesen einen Fall: Die Geschlechtsrealität der Seele. Bei jedem anderen Thema siegt die Meinungsfreiheit aber nicht bei diesem.
Daraus folgt aber nicht, dass es eine Pflicht zur Bestätigung oder zum Bekennen gibt. Sondern dass der Trans-Person der Rechtsanspruch zugesprochen wird, jede Fremdaussage, jede Fremdzuschreibung und Fremdzuordnung über die Geschlechtlichkeit ihrer Seele verbieten zu können. Allerdings gibt es hier immernoch eine Ungereimtheit: Eben die Frage, was als Aussage über die Geschlechtlichkeit der Seele interpretiert wird! Mache ich darüber eine Aussage, wenn ich "Frau Kellermann" oder "Herr Kellermann" sage? --
Wir haben uns als Gesellschaft für den Glauben an die "Menschenwürde" entschieden -- mit fragwürdigen Konsequenzen -- aber wir haben uns noch nicht für den Glauben an die Seele entschieden. Und das ist aus lebenspraktischen Gründen schwierig, denn in Wahrheit hängt letztlich alle Würde an der Anerkennung der Seele und ihrer Rechte. Aber man muss als säkularer Staat ja auch vorsichtig sein, mit religiösen, ideologischen Festsetzungen und man ist vielleicht selbst in der breiten Masse noch nicht von der Unsterblichkeit der Seele überzeugt. Also hat es die Seele noch nicht in unserer GG geschafft. Der Staatsapparat und das Staatshandeln spiegeln letztlich die Gesellschaft wieder. Und so haben wir auch tatsächlich monate- und jahrelang über die Sterbehilfe geredet, ohne ein einziges Mal den Begriff "Seele" und die Idee von einem Leben nach dem Tod in die Diskussion gebracht zu haben! (Jedenfalls kann ich mich an keinen derartigen Rede- oder Schriftbeitrag erinnern und ich habe diese Diskussion damals sehr intensiv verfolgt.)
In der Folge dieses Mangelzustands in unserem Bewusstsein wissen wir gar nicht so schnell eine Antwort auf obige Frage. Wir müssen uns erstmal an dieses Denken gewöhnen: Dass es da den Körper gibt und dann noch eine Seele. Ja, und was meinen wir nun, wenn wir "Herr" oder "Frau Kellermann" sagen? Die Seele oder den Körper oder beides?
Da wir es nicht wissen, lässt sich auch keine sprachnormierende Festlegung in dem einen oder anderen Sinne vornehmen. Und es ist legitim, sich auf die Rückzugsposition zurückzuziehen, dass man es doch weiß: "Wenn ich von Geschlecht rede, dann meine ich die Körperform -- und nicht die Seelenform." Folglich macht die Person keine Aussage über das Geschlecht der Seele, wenn sie "Herr" oder "Frau" sagt, oder entsprechende Pronomen benutzt, und folglich greift in diesem Fall auch nicht das Verbotsrecht der Trans-Person.
Daraus folgt aber nicht, dass es eine Pflicht zur Bestätigung oder zum Bekennen gibt. Sondern dass der Trans-Person der Rechtsanspruch zugesprochen wird, jede Fremdaussage, jede Fremdzuschreibung und Fremdzuordnung über die Geschlechtlichkeit ihrer Seele verbieten zu können. Allerdings gibt es hier immernoch eine Ungereimtheit: Eben die Frage, was als Aussage über die Geschlechtlichkeit der Seele interpretiert wird! Mache ich darüber eine Aussage, wenn ich "Frau Kellermann" oder "Herr Kellermann" sage? --
Wir haben uns als Gesellschaft für den Glauben an die "Menschenwürde" entschieden -- mit fragwürdigen Konsequenzen -- aber wir haben uns noch nicht für den Glauben an die Seele entschieden. Und das ist aus lebenspraktischen Gründen schwierig, denn in Wahrheit hängt letztlich alle Würde an der Anerkennung der Seele und ihrer Rechte. Aber man muss als säkularer Staat ja auch vorsichtig sein, mit religiösen, ideologischen Festsetzungen und man ist vielleicht selbst in der breiten Masse noch nicht von der Unsterblichkeit der Seele überzeugt. Also hat es die Seele noch nicht in unserer GG geschafft. Der Staatsapparat und das Staatshandeln spiegeln letztlich die Gesellschaft wieder. Und so haben wir auch tatsächlich monate- und jahrelang über die Sterbehilfe geredet, ohne ein einziges Mal den Begriff "Seele" und die Idee von einem Leben nach dem Tod in die Diskussion gebracht zu haben! (Jedenfalls kann ich mich an keinen derartigen Rede- oder Schriftbeitrag erinnern und ich habe diese Diskussion damals sehr intensiv verfolgt.)
In der Folge dieses Mangelzustands in unserem Bewusstsein wissen wir gar nicht so schnell eine Antwort auf obige Frage. Wir müssen uns erstmal an dieses Denken gewöhnen: Dass es da den Körper gibt und dann noch eine Seele. Ja, und was meinen wir nun, wenn wir "Herr" oder "Frau Kellermann" sagen? Die Seele oder den Körper oder beides?
Da wir es nicht wissen, lässt sich auch keine sprachnormierende Festlegung in dem einen oder anderen Sinne vornehmen. Und es ist legitim, sich auf die Rückzugsposition zurückzuziehen, dass man es doch weiß: "Wenn ich von Geschlecht rede, dann meine ich die Körperform -- und nicht die Seelenform." Folglich macht die Person keine Aussage über das Geschlecht der Seele, wenn sie "Herr" oder "Frau" sagt, oder entsprechende Pronomen benutzt, und folglich greift in diesem Fall auch nicht das Verbotsrecht der Trans-Person.
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