Donnerstag, 11. April 2024
Und auf Twitter geht es mal wieder hoch her. Und ich verstehe immernoch nicht, wie man das "Offenbarungsverbot" in Bezug auf den früheren GeschlechtsEINTRAG auszulegen hat. Accounts, die mir eigentlich seriös erscheinen, tragen das Gerücht mit, dass es hier tatsächlich um ein fundamentales Sprechverbot und die Pflicht zu Lippenbekenntnissen geht. Das aber kann ich nicht glauben, denn so etwas wäre ja der Rückfall ins Mittelalter.

Ich bleibe erstmal bei meiner wortwörtlichen Interpretation des Offenbarungsverbots und bleibe daher entspannt. Das Offenbarungsverbot bezieht sich auf den (früheren) GeschlechtsEINTRAG. Wenn ich mich sprachlich also auf etwas anderes beziehe, geht der Paragraph ins Leere und ich muss kein 10.000€ Bußgeld befürchten. Ich darf also auch in Zukunft Tessa Ganserer noch einen "Mann" nennen, wenn ich denn meine, dass dies die genauere Beschreibung der Wirklichkeit ist. Mir doch egal, welchen Geschlechtseintrag Tessa Ganserer gehabt hat und haben wird. Vielleicht kann man in Zukunft ja auch mehrere gleichzeitig haben. Ist mir völlig schnuppe.

Natürlich bleibt ein kleiner Restzweifel, denn ich weiß um die unglaubliche Macht des Zeitgeists, und dass auch Richterhirne von diesen geistigen Strömungen nicht unbeeinflusst sind. Für einen normalsterblichen Menschen gilt jedenfalls, dass die Wirklichkeit und irgend ein "Eintrag" in irgend einem behördlichen Papier zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Dieses Bewusstsein kann vielleicht ein bißchen leiden, wenn man sich zuviel juristische Bildung angetan hat, aber hey... die allermeisten Richter gehören ganz bestimmt immernoch zu den geistig Gesunden. Ganz bestimmt!

Udo Vetter, Rechtsanwalt und ziemlich bekannter Blogger, hat aber im August 2023, kurz vor der Verabschiedung im Kabinett, folgendes geschrieben... https://twitter.com/udovetter/status/1694019114954576078



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Ich habe den Gesetzentwurf nicht gelesen, doch geht es wohl um etwas mehr als nur einen veral­teten Geschlechts­eintrag. Es reicht evtl. auch der erklärte Wille, nunmehr einem anderen der zahl­reichen Geschlechter anzu­gehören. Dann darf man nicht mehr laut verkünden, was ein anderer einmal war oder gar noch ist, ihn nicht mehr beim alten Namen nennen. Ob man Markus Ganserer Tessa und Frau nennen muß, solange Name und Geschlecht nicht rechtskräftig geändert sind, werden wir bald wissen.

Ich halte das für grotten­falsch und anmaßend, für Mißrauch der deut­schen Sprache und des Begriffes Geschlecht. Dennoch werde ich keine Probleme mit der Einhal­tung haben und nicht Gefahr laufen, ein Bußgeld zu zahlen. Sollte mir im Leben tatsäch­lich eine solche Person über den Weg laufen, werde ich ver­meiden, was ich so und so selten mache, nämlich Fremde mit Vor­namen anzu­sprechen, mich über ihr Sexual­leben zu unter­halten oder Perso­nal- und Possessiv­pronomen in der dritten Person zu ver­wenden.

Schriftlich ist das etwas schwerer, vor allem wenn man nicht an, sondern über Personen schreibt. Da muß man sich eben korrekt aus­drücken, auch wenn es kalt und holprig wirkt. Zudem werden sich schnell Wen­dungen finden, die formal nicht zu bean­standen sind, aber die wahre Auffas­sung durchblicken lassen.

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Es wäre mal interessant, herauszufinden, ob "offenbaren" ein bereits etablierter Begriff in der Rechtsprechung ist. Mit gesundem Menschenverstand ausgelegt kann man ja nichts mehr offenbaren, das schon offenbar ist, und so würden mindestens 50% aller Trans-Individuen keinerlei Schutz vor Offenbarung haben, da sich ihr Körper von allein offenbart. Von der Gesellschaft zu erwarten, über etwas nicht zu sprechen, das jeder sehen -- oder hören -- kann, ist nun wirklich wie bei "Des Kaisers neue Kleider".

Wenn Sie sich dem Gesetz beugen wollen, kann ich das verstehen. Ich muss das noch mit mir selbst aushandeln. Seit Anfang dieses Jahres habe ich eine Rechtsschutzversicherung und kann mir etwas mehr Risiko erlauben. Sollte ich vor Gericht landen, werden Sie es hier erfahren.

Auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beraet-entwurf-des-selbstbestimmungsgesetzes-232714 heißt es:
Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt.

Das ist jetzt nicht der genaue Gesetzestext. Aber immerhin. Es macht ein wenig Hoffnung.

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Ich bin ein Verfechter der redlichen Interpre­tation deut­scher Sprache und nicht der Meinung, das Offen­sicht­liche bedürfe keiner Offen­barung mehr, sie zu unter­sagen sei also völlig sinnlos. Deshalb ist Vorsicht geboten, und Sie sollten Ihre Rechts­schutz­versi­che­rung um die Geschlechts-​Klausel erweitern.

Weil mir gestern der Vorname von Tessa Ganserer nicht einfiel, habe ich die Wiki­pedia bemüht und zu meiner Freude festge­stellt, was ich vermehrt erwarte: Man ve­rmeidet Dead­naming und nimmt dafür einen spröden Text inkauf. Erst weit unten war etwas von Markus zu lesen.

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Das überrascht mich. Sie finden meine Interpretation des Wortes "offenbaren" unredlich? Oder Sie meinen, man sollte sein Text-Verständnis redlicherweise auf die Intention des Senders ausrichten?

Aber sollte sich der Sender der Botschaft nicht korrekt ausdrücken? Gerade, wenn der Sender der Staat ist und dieser bußgeldbewehrte Verhaltensnormen formuliert? Das ist sogar ein allgemeines Rechtsprinzip: Vor allem im Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot. Es darf -- soweit es irgendwie geht -- keine schwammigen, mehrdeutigen Formulierungen geben. Sonst hält die Willkür Einzug. Man muss genau wissen können, was verboten ist. Das hat meines Wissens nach sogar Verfassungsrang.

Wenn der Staat eigentlich bewirken will, dass ich an einer Theater-Performance mitwirken muss, dann soll er das so schreiben: Es gilt das Wunschrealitäts-Mitwirkungsgebot. Wenn er das so schreiben würde, würde ich es kapieren.

Aber ich weiß, was Sie meinen. Und vielleicht haben Sie ja Recht damit.

Andererseits, wenn auch Richter die Frage nach der Intention hinter einem Gesetz stellen, und Sie als Interpretationshilfe die oben verlinkte Seite aufsuchen, immerhin eine Seite eines Bundesministeriums, dann lesen die Richter dort auch den Satz: Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt. -- Jedenfalls ist dies für meine Wenigkeit ein ziemlich klares Indiz dafür, dass es hier wirklich primär um einen Formalismus geht: Das Offenbarungsverbot bezieht sich auf den GeschlechtsEINTRAG.

Und dann ist da noch meine Philosophenseele, die diesen ganzen Schwachsinn einfach nicht glauben will. Ich kann oder will es nicht glauben. Es ist gegen meine Natur.

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Ich verwende gerne die Wendung „redliche Interpretation“, weil ich es nicht ver­knusen kann, wenn ich den Eindruck habe, einfache deutsche Sprache sei (absicht­lich) nicht ver­standen worden, die Wort­wahl hätte groß­artig präzi­siert werden müssen. Sie haben ja bereits in Ihrem zweiten Satz erkannt, daß ich die Inten­tion des Schreibers beachtet sehen möchte.

Mit Offenbarung ist im Selbst­bestim­mungs­gesetz offen­sicht­lich nicht nur die Enthül­lung einer Wahr­heit gemeint, die zuvor nur wenigen bekannt war, sondern auch die schlichte Erwäh­nung selbst des Offen­sicht­lichen, ver­gleich­bar mit der einer Vor­strafe, um einen anderen verächt­lich zu machen oder zu schä­digen.

Der Staat als Sender einer Botschaft wird sich korrekt aus­drücken, wenn er es nicht schon getan hat. Präzi­sie­rungen werden folgen und ganze Bücher­regale füllen. Und es wird bis auf juri­stische Spitz­findig­keiten, Aus­nahmen und Sonder­fälle inhalt­lich auf das heraus­laufen, was ich (den Sender) redlich inter­pre­tiert nenne.

Ihre Philosophenseele ist etwas anderes. Auch ich halte den ganzen Gender­kram für über­zogen und abar­tig, denn beim sog. sozi­alen Geschlecht handelt es sich nicht um die tau­send­ste Verwendung des Wortes Gechlecht, sondern um eine Verdrän­gung des uralten Ver­ständ­nisses vom biolo­gischen, eine Rede­fini­tion von Mann und Frau.

Es steht selbst dem Gesetz­geber nicht zu, durch ein kleines Gesetz­chen tausend weitere inhalt­lich zu ver­ändern. Das gleiche hatten wir mit der Einfüh­rung der Sommer­zeit, wo eben­falls so neben­bei die Inter­preta­tion der Wortes Uhrzeit geändert wurde. Nur war das weniger kon­tro­vers.

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Es ist kein absichtliches Missverstehen. Es ist mehr der tief in mir sitzende Unglaube, dass mir der Staat ein Sprechverbot über Offensichtliches erteilt, bzw erteilen darf. Ich kann das nicht glauben und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das vor dem Bundesverfassungsgericht hält. Für mich persönlich ist es ein Verbrechen in der geistigen Sphäre. Man vergreift sich hier an meinen Menschenrechten.
Dass das Gesetz dennoch kommt, wie es kommt, und möglicherweise so angewendet wird, wie Sie es erwarten, erkläre ich mir durch das Phänomen der Freud'schen Fehlleistung. Es ist nicht das erste Mal, dass Politiker ein Gesetz nicht gut durchdacht haben und dabei das Grundgesetz aus den Augen verloren haben.

Meiner Erinnerung nach hat Marco Buschmann das Offenbarungsverbot einmal mit dem Offenbarungsverbot verglichen, das sich auf das Steuergeheimnis bezieht. Und ich stimme zu, dass mich die Höhe der gezahlten Steuern eines anderen Bürgers nichts angeht und dass Behördenmitarbeiter einer strengen Schweigepflicht unterworfen sein sollen. Aber dieser Vergleich ist letztlich eben Banane. Denn Steuern und Bankkonten eines anderen Bürgers sind von Natur aus nichts Offensichtliches. Das Geschlecht ist aber von Natur aus sehr offensichtlich. Der GeschlechtsEINTRAG wiederrum ist nicht offensichtlich.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der intelligente Herr Buschmann sich dieser Sachlage bewusst war, und im Gesetzgebungsprozess eine Art Scheinzugeständnis für das "progressive Lager" innerhalb der Regierung gemacht hat, wohlwissend, dass das vor Gericht nicht so halten kann, wie es sich das "progressive Lager" wünscht.

Hat es in der BRD jemals, in irgend einem anderen Kontext, ein hochoffizielles Sprechverbot per Gesetz in Bezug auf Offensichtliches gegeben?

Und ich halte an meinem Argument fest, dass Realität und irgend ein behördlicher Eintrag zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Wenn der Staat ein Eintrag über die Zahlen "Pi" und "e" führen würde, und Sie machen eine Aussage über diese Zahlen -- machen Sie damit eine Aussage über die behördlichen Einträge? Es ist ja nicht so, dass der Staat die komplette Realität einfängt, nur weil er irgendwelche Einträge führt. Ich bin ja auch nicht in der Pflicht, Gerichtsurteilen zuzustimmen. Der Staat mag jemand als Mörder führen und ich halte den gleichen Menschen vielleicht nur für ein Totschläger.

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Was das Geschlecht betrifft, sind wir hoffent­lich einer Meinung: Es gibt nur zwei, schwan­kendes oder indif­feren­tes Geschlecht ist sehr selten. Dieses (wahre, biologische) Geschlecht zu nennen, ist völlig normal, keine Indis­kretion, unter­liegt noch nicht dem Daten­schutz und sollte nach meinem Empfin­den straf­frei bleiben.

Natürlich kann der Staat die Weiter­gabe von Infor­mationen und Sprech­weisen regu­lieren. Sie nennen das Steuer­geheim­nis, das er durchaus aufheben dürfte. Da sind Belei­digun­gen, Diffa­mie­rungen, die Wahr­heit vor Gericht, geheime Doku­mente, geschützte Daten. In Schulen ist eine Abwei­chung von der Vor­schrift immer noch ein Fehler.

Im Rahmen eines Minder­heiten­schutzes könnte ich mich durchaus damit abfinden, daß veral­tete Personen­daten nicht mehr benutzt und raus­posaunt werden dürfen, verspüre dieses Bedürf­nis auch nicht. Weshalb halte ich deshalb das Selbst­bestim­mungs­gestz für falsch? Weil es mich zwar nicht zwingt, eine Trans­frau Frau zu nennen, sie aber in allen Ange­legen­heiten als Frau zu sehen ist, von der Sauna bis in die Sta­tistik.

Es ist eben nicht nur eine dem Zeitgeist geschuldete Unter­schei­dung zahl­reicher sozialer Geschlech­ter, die auch in Gesetzen berück­sichtigt werden können, sondern die Ver­drän­gung des Jahr­tau­sende als das Geschlecht geläufige biolo­gische Geschlecht durch ein soziales Geschlecht genann­tes Kon­strukt, das sich anhei­schig macht, das Ge­schlecht zu sein, das alte als Fiktion, als Bezeich­nung einer körper­lichen Ausprä­gung zu sehen, irgend­wann zu ver­gessen oder zu ver­bieten.

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Die kiffen doch alle..
"Hat es in der BRD jemals, in irgend einem anderen Kontext, ein hochoffizielles Sprechverbot per Gesetz in Bezug auf Offensichtliches gegeben?"

Sprechverbot unmaskiert auf jeden Fall

"Erinnern wir uns: Bundeskanzlerin Merkel (CDU) verbat sich – wörtlich – „Öffnungs-Diskussionsorgien“, und das CDU-geführte Bundesverfassungsgericht wies brav alle Klagen ab oder ließ sie gar nicht erst zu!
Wenn gegen eklatanteste Grundrechts-einschränkungen und eine zerstörerische und menschenverachtende Politik keine Klage möglich ist, sind dann noch die Kriterien einer Demokratie erfüllt?
Viel zu viele hielten sich an das Gebot des RKI-Präsidenten Lothar Wieler, der am 28.07.2020 das selbstständige Denken verbot: „Die Regeln werden wir noch monatelang einhalten müssen. Die müssen also der Standard sein und dürfen überhaupt nie hinterfragt werden!“"

"Nur weil die Menschen den krudesten Blödsinn mitmachten, hörte es eben nicht auf."

https://www.hauke-verlag.de/wegen-typen-wie-ihnen-hoert-das-nie-auf-oder-diese-regeln-duerfen-ueberhaupt-nie-hinterfragt-werden/

Wenn Ganserer meint, in Reizwäsche gegen Impfpflicht abstimmen zu müssen, ist mir das lieber als diese Person mit fragwürdigem Geschmack stimmt im Anzug dafür. Frau möchte ich sie nicht nennen müssen.

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@wuerg:
"Natürlich kann der Staat die Weiter­gabe von Infor­mationen und Sprech­weisen regu­lieren."

Ich bin mir unsicher, wie weit Sie das fassen wollen.
Die Weitergabe privater Daten kann man regulieren.
Aber eine Information, die im wesentlichen jeder schon hat, totschweigen zu müssen, ist als allgemeine Bürgerpflicht rechtlich unmöglich. Darauf wette ich. Man kann auch keine falschen Interpretationen verbieten oder richtige Interpretationen ditkieren.
Der Staat darf Wahrheit und Wirklichkeit oder eben die Sprechweisen nicht so "direkt" verwalten. Mit Staatsgewalt neue Interpretationen von Worten durchzusetzen (zB "Trans-Frauen sind Frauen.") ist dem Wesen nach faschistoid. Und Faschismus, so habe ich gehört, ist böse.

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Natürlich gehe ich etwas weiter, als nur die Weiter­gabe privater Daten zu unter­sagen. Es gibt zum Beispiel geheime Doku­mente, und vor allem gibt es bekannte Tat­sachen, mit denen man nicht hau­sieren gehen sollte. Meine einzige Frage ist, warum das Geschlecht dazu­gehört. Besser gesagt: Warum das bishe­rige Geschlecht plötzlich als ver­altet gelten soll und allein ein neues kon­struier­tes zu nennen ist.

Natürlich wird sich das nicht durchsetzen, ähnlich der Recht­schrei­bung bei mir. Aber über Genera­tionen kann der Wider­stand ver­puffen, ähnlich der Gurt­pflicht und dem Rauchen in der U‑Bahn-​Station. So wie Sie hoffen, die Corona-​Kritik würde nicht diesen Weg gehen, so hoffe ich darauf, daß wir in ver­nünf­tigen Zeiten wieder zum alten Geschlecht zurück­kehren.

Dann wären Trans­frauen wieder Männer, ob nur ver­kleidet oder umge­schnitzt. Jetzt müssen wir uns noch anhören, Trans­frauen seien Frauen. Bald wird es sie nicht mehr geben, schon gar nicht darf man eine Transe eine Trans­frau nennen. Dann muß man durch die Blume sprechen und zum Beispiel schreiben: Sie sieht aus wie eine Frau.

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