Donnerstag, 11. April 2024
gedankenmaler, 19:07h
Und auf Twitter geht es mal wieder hoch her. Und ich verstehe immernoch nicht, wie man das "Offenbarungsverbot" in Bezug auf den früheren GeschlechtsEINTRAG auszulegen hat. Accounts, die mir eigentlich seriös erscheinen, tragen das Gerücht mit, dass es hier tatsächlich um ein fundamentales Sprechverbot und die Pflicht zu Lippenbekenntnissen geht. Das aber kann ich nicht glauben, denn so etwas wäre ja der Rückfall ins Mittelalter.
Ich bleibe erstmal bei meiner wortwörtlichen Interpretation des Offenbarungsverbots und bleibe daher entspannt. Das Offenbarungsverbot bezieht sich auf den (früheren) GeschlechtsEINTRAG. Wenn ich mich sprachlich also auf etwas anderes beziehe, geht der Paragraph ins Leere und ich muss kein 10.000€ Bußgeld befürchten. Ich darf also auch in Zukunft Tessa Ganserer noch einen "Mann" nennen, wenn ich denn meine, dass dies die genauere Beschreibung der Wirklichkeit ist. Mir doch egal, welchen Geschlechtseintrag Tessa Ganserer gehabt hat und haben wird. Vielleicht kann man in Zukunft ja auch mehrere gleichzeitig haben. Ist mir völlig schnuppe.
Natürlich bleibt ein kleiner Restzweifel, denn ich weiß um die unglaubliche Macht des Zeitgeists, und dass auch Richterhirne von diesen geistigen Strömungen nicht unbeeinflusst sind. Für einen normalsterblichen Menschen gilt jedenfalls, dass die Wirklichkeit und irgend ein "Eintrag" in irgend einem behördlichen Papier zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Dieses Bewusstsein kann vielleicht ein bißchen leiden, wenn man sich zuviel juristische Bildung angetan hat, aber hey... die allermeisten Richter gehören ganz bestimmt immernoch zu den geistig Gesunden. Ganz bestimmt!
Udo Vetter, Rechtsanwalt und ziemlich bekannter Blogger, hat aber im August 2023, kurz vor der Verabschiedung im Kabinett, folgendes geschrieben... https://twitter.com/udovetter/status/1694019114954576078
Ich bleibe erstmal bei meiner wortwörtlichen Interpretation des Offenbarungsverbots und bleibe daher entspannt. Das Offenbarungsverbot bezieht sich auf den (früheren) GeschlechtsEINTRAG. Wenn ich mich sprachlich also auf etwas anderes beziehe, geht der Paragraph ins Leere und ich muss kein 10.000€ Bußgeld befürchten. Ich darf also auch in Zukunft Tessa Ganserer noch einen "Mann" nennen, wenn ich denn meine, dass dies die genauere Beschreibung der Wirklichkeit ist. Mir doch egal, welchen Geschlechtseintrag Tessa Ganserer gehabt hat und haben wird. Vielleicht kann man in Zukunft ja auch mehrere gleichzeitig haben. Ist mir völlig schnuppe.
Natürlich bleibt ein kleiner Restzweifel, denn ich weiß um die unglaubliche Macht des Zeitgeists, und dass auch Richterhirne von diesen geistigen Strömungen nicht unbeeinflusst sind. Für einen normalsterblichen Menschen gilt jedenfalls, dass die Wirklichkeit und irgend ein "Eintrag" in irgend einem behördlichen Papier zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Dieses Bewusstsein kann vielleicht ein bißchen leiden, wenn man sich zuviel juristische Bildung angetan hat, aber hey... die allermeisten Richter gehören ganz bestimmt immernoch zu den geistig Gesunden. Ganz bestimmt!
Udo Vetter, Rechtsanwalt und ziemlich bekannter Blogger, hat aber im August 2023, kurz vor der Verabschiedung im Kabinett, folgendes geschrieben... https://twitter.com/udovetter/status/1694019114954576078
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wuerg,
Freitag, 12. April 2024, 00:38
Ich habe den Gesetzentwurf nicht gelesen, doch geht es wohl um etwas mehr als nur einen veralteten Geschlechtseintrag. Es reicht evtl. auch der erklärte Wille, nunmehr einem anderen der zahlreichen Geschlechter anzugehören. Dann darf man nicht mehr laut verkünden, was ein anderer einmal war oder gar noch ist, ihn nicht mehr beim alten Namen nennen. Ob man Markus Ganserer Tessa und Frau nennen muß, solange Name und Geschlecht nicht rechtskräftig geändert sind, werden wir bald wissen.
Ich halte das für grottenfalsch und anmaßend, für Mißrauch der deutschen Sprache und des Begriffes Geschlecht. Dennoch werde ich keine Probleme mit der Einhaltung haben und nicht Gefahr laufen, ein Bußgeld zu zahlen. Sollte mir im Leben tatsächlich eine solche Person über den Weg laufen, werde ich vermeiden, was ich so und so selten mache, nämlich Fremde mit Vornamen anzusprechen, mich über ihr Sexualleben zu unterhalten oder Personal- und Possessivpronomen in der dritten Person zu verwenden.
Schriftlich ist das etwas schwerer, vor allem wenn man nicht an, sondern über Personen schreibt. Da muß man sich eben korrekt ausdrücken, auch wenn es kalt und holprig wirkt. Zudem werden sich schnell Wendungen finden, die formal nicht zu beanstanden sind, aber die wahre Auffassung durchblicken lassen.
Ich halte das für grottenfalsch und anmaßend, für Mißrauch der deutschen Sprache und des Begriffes Geschlecht. Dennoch werde ich keine Probleme mit der Einhaltung haben und nicht Gefahr laufen, ein Bußgeld zu zahlen. Sollte mir im Leben tatsächlich eine solche Person über den Weg laufen, werde ich vermeiden, was ich so und so selten mache, nämlich Fremde mit Vornamen anzusprechen, mich über ihr Sexualleben zu unterhalten oder Personal- und Possessivpronomen in der dritten Person zu verwenden.
Schriftlich ist das etwas schwerer, vor allem wenn man nicht an, sondern über Personen schreibt. Da muß man sich eben korrekt ausdrücken, auch wenn es kalt und holprig wirkt. Zudem werden sich schnell Wendungen finden, die formal nicht zu beanstanden sind, aber die wahre Auffassung durchblicken lassen.
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gedankenmaler,
Freitag, 12. April 2024, 10:32
Es wäre mal interessant, herauszufinden, ob "offenbaren" ein bereits etablierter Begriff in der Rechtsprechung ist. Mit gesundem Menschenverstand ausgelegt kann man ja nichts mehr offenbaren, das schon offenbar ist, und so würden mindestens 50% aller Trans-Individuen keinerlei Schutz vor Offenbarung haben, da sich ihr Körper von allein offenbart. Von der Gesellschaft zu erwarten, über etwas nicht zu sprechen, das jeder sehen -- oder hören -- kann, ist nun wirklich wie bei "Des Kaisers neue Kleider".
Wenn Sie sich dem Gesetz beugen wollen, kann ich das verstehen. Ich muss das noch mit mir selbst aushandeln. Seit Anfang dieses Jahres habe ich eine Rechtsschutzversicherung und kann mir etwas mehr Risiko erlauben. Sollte ich vor Gericht landen, werden Sie es hier erfahren.
Auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beraet-entwurf-des-selbstbestimmungsgesetzes-232714 heißt es:
Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt.
Das ist jetzt nicht der genaue Gesetzestext. Aber immerhin. Es macht ein wenig Hoffnung.
Wenn Sie sich dem Gesetz beugen wollen, kann ich das verstehen. Ich muss das noch mit mir selbst aushandeln. Seit Anfang dieses Jahres habe ich eine Rechtsschutzversicherung und kann mir etwas mehr Risiko erlauben. Sollte ich vor Gericht landen, werden Sie es hier erfahren.
Auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beraet-entwurf-des-selbstbestimmungsgesetzes-232714 heißt es:
Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt.
Das ist jetzt nicht der genaue Gesetzestext. Aber immerhin. Es macht ein wenig Hoffnung.
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wuerg,
Freitag, 12. April 2024, 17:42
Ich bin ein Verfechter der redlichen Interpretation deutscher Sprache und nicht der Meinung, das Offensichtliche bedürfe keiner Offenbarung mehr, sie zu untersagen sei also völlig sinnlos. Deshalb ist Vorsicht geboten, und Sie sollten Ihre Rechtsschutzversicherung um die Geschlechts-Klausel erweitern.
Weil mir gestern der Vorname von Tessa Ganserer nicht einfiel, habe ich die Wikipedia bemüht und zu meiner Freude festgestellt, was ich vermehrt erwarte: Man vermeidet Deadnaming und nimmt dafür einen spröden Text inkauf. Erst weit unten war etwas von Markus zu lesen.
Weil mir gestern der Vorname von Tessa Ganserer nicht einfiel, habe ich die Wikipedia bemüht und zu meiner Freude festgestellt, was ich vermehrt erwarte: Man vermeidet Deadnaming und nimmt dafür einen spröden Text inkauf. Erst weit unten war etwas von Markus zu lesen.
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gedankenmaler,
Freitag, 12. April 2024, 20:51
Das überrascht mich. Sie finden meine Interpretation des Wortes "offenbaren" unredlich? Oder Sie meinen, man sollte sein Text-Verständnis redlicherweise auf die Intention des Senders ausrichten?
Aber sollte sich der Sender der Botschaft nicht korrekt ausdrücken? Gerade, wenn der Sender der Staat ist und dieser bußgeldbewehrte Verhaltensnormen formuliert? Das ist sogar ein allgemeines Rechtsprinzip: Vor allem im Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot. Es darf -- soweit es irgendwie geht -- keine schwammigen, mehrdeutigen Formulierungen geben. Sonst hält die Willkür Einzug. Man muss genau wissen können, was verboten ist. Das hat meines Wissens nach sogar Verfassungsrang.
Wenn der Staat eigentlich bewirken will, dass ich an einer Theater-Performance mitwirken muss, dann soll er das so schreiben: Es gilt das Wunschrealitäts-Mitwirkungsgebot. Wenn er das so schreiben würde, würde ich es kapieren.
Aber ich weiß, was Sie meinen. Und vielleicht haben Sie ja Recht damit.
Andererseits, wenn auch Richter die Frage nach der Intention hinter einem Gesetz stellen, und Sie als Interpretationshilfe die oben verlinkte Seite aufsuchen, immerhin eine Seite eines Bundesministeriums, dann lesen die Richter dort auch den Satz: Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt. -- Jedenfalls ist dies für meine Wenigkeit ein ziemlich klares Indiz dafür, dass es hier wirklich primär um einen Formalismus geht: Das Offenbarungsverbot bezieht sich auf den GeschlechtsEINTRAG.
Und dann ist da noch meine Philosophenseele, die diesen ganzen Schwachsinn einfach nicht glauben will. Ich kann oder will es nicht glauben. Es ist gegen meine Natur.
Aber sollte sich der Sender der Botschaft nicht korrekt ausdrücken? Gerade, wenn der Sender der Staat ist und dieser bußgeldbewehrte Verhaltensnormen formuliert? Das ist sogar ein allgemeines Rechtsprinzip: Vor allem im Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot. Es darf -- soweit es irgendwie geht -- keine schwammigen, mehrdeutigen Formulierungen geben. Sonst hält die Willkür Einzug. Man muss genau wissen können, was verboten ist. Das hat meines Wissens nach sogar Verfassungsrang.
Wenn der Staat eigentlich bewirken will, dass ich an einer Theater-Performance mitwirken muss, dann soll er das so schreiben: Es gilt das Wunschrealitäts-Mitwirkungsgebot. Wenn er das so schreiben würde, würde ich es kapieren.
Aber ich weiß, was Sie meinen. Und vielleicht haben Sie ja Recht damit.
Andererseits, wenn auch Richter die Frage nach der Intention hinter einem Gesetz stellen, und Sie als Interpretationshilfe die oben verlinkte Seite aufsuchen, immerhin eine Seite eines Bundesministeriums, dann lesen die Richter dort auch den Satz: Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt. -- Jedenfalls ist dies für meine Wenigkeit ein ziemlich klares Indiz dafür, dass es hier wirklich primär um einen Formalismus geht: Das Offenbarungsverbot bezieht sich auf den GeschlechtsEINTRAG.
Und dann ist da noch meine Philosophenseele, die diesen ganzen Schwachsinn einfach nicht glauben will. Ich kann oder will es nicht glauben. Es ist gegen meine Natur.
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wuerg,
Mittwoch, 17. April 2024, 22:12
Ich verwende gerne die Wendung „redliche Interpretation“, weil ich es nicht verknusen kann, wenn ich den Eindruck habe, einfache deutsche Sprache sei (absichtlich) nicht verstanden worden, die Wortwahl hätte großartig präzisiert werden müssen. Sie haben ja bereits in Ihrem zweiten Satz erkannt, daß ich die Intention des Schreibers beachtet sehen möchte.
Mit Offenbarung ist im Selbstbestimmungsgesetz offensichtlich nicht nur die Enthüllung einer Wahrheit gemeint, die zuvor nur wenigen bekannt war, sondern auch die schlichte Erwähnung selbst des Offensichtlichen, vergleichbar mit der einer Vorstrafe, um einen anderen verächtlich zu machen oder zu schädigen.
Der Staat als Sender einer Botschaft wird sich korrekt ausdrücken, wenn er es nicht schon getan hat. Präzisierungen werden folgen und ganze Bücherregale füllen. Und es wird bis auf juristische Spitzfindigkeiten, Ausnahmen und Sonderfälle inhaltlich auf das herauslaufen, was ich (den Sender) redlich interpretiert nenne.
Ihre Philosophenseele ist etwas anderes. Auch ich halte den ganzen Genderkram für überzogen und abartig, denn beim sog. sozialen Geschlecht handelt es sich nicht um die tausendste Verwendung des Wortes Gechlecht, sondern um eine Verdrängung des uralten Verständnisses vom biologischen, eine Redefinition von Mann und Frau.
Es steht selbst dem Gesetzgeber nicht zu, durch ein kleines Gesetzchen tausend weitere inhaltlich zu verändern. Das gleiche hatten wir mit der Einführung der Sommerzeit, wo ebenfalls so nebenbei die Interpretation der Wortes Uhrzeit geändert wurde. Nur war das weniger kontrovers.
Mit Offenbarung ist im Selbstbestimmungsgesetz offensichtlich nicht nur die Enthüllung einer Wahrheit gemeint, die zuvor nur wenigen bekannt war, sondern auch die schlichte Erwähnung selbst des Offensichtlichen, vergleichbar mit der einer Vorstrafe, um einen anderen verächtlich zu machen oder zu schädigen.
Der Staat als Sender einer Botschaft wird sich korrekt ausdrücken, wenn er es nicht schon getan hat. Präzisierungen werden folgen und ganze Bücherregale füllen. Und es wird bis auf juristische Spitzfindigkeiten, Ausnahmen und Sonderfälle inhaltlich auf das herauslaufen, was ich (den Sender) redlich interpretiert nenne.
Ihre Philosophenseele ist etwas anderes. Auch ich halte den ganzen Genderkram für überzogen und abartig, denn beim sog. sozialen Geschlecht handelt es sich nicht um die tausendste Verwendung des Wortes Gechlecht, sondern um eine Verdrängung des uralten Verständnisses vom biologischen, eine Redefinition von Mann und Frau.
Es steht selbst dem Gesetzgeber nicht zu, durch ein kleines Gesetzchen tausend weitere inhaltlich zu verändern. Das gleiche hatten wir mit der Einführung der Sommerzeit, wo ebenfalls so nebenbei die Interpretation der Wortes Uhrzeit geändert wurde. Nur war das weniger kontrovers.
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gedankenmaler,
Donnerstag, 18. April 2024, 14:22
Es ist kein absichtliches Missverstehen. Es ist mehr der tief in mir sitzende Unglaube, dass mir der Staat ein Sprechverbot über Offensichtliches erteilt, bzw erteilen darf. Ich kann das nicht glauben und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das vor dem Bundesverfassungsgericht hält. Für mich persönlich ist es ein Verbrechen in der geistigen Sphäre. Man vergreift sich hier an meinen Menschenrechten.
Dass das Gesetz dennoch kommt, wie es kommt, und möglicherweise so angewendet wird, wie Sie es erwarten, erkläre ich mir durch das Phänomen der Freud'schen Fehlleistung. Es ist nicht das erste Mal, dass Politiker ein Gesetz nicht gut durchdacht haben und dabei das Grundgesetz aus den Augen verloren haben.
Meiner Erinnerung nach hat Marco Buschmann das Offenbarungsverbot einmal mit dem Offenbarungsverbot verglichen, das sich auf das Steuergeheimnis bezieht. Und ich stimme zu, dass mich die Höhe der gezahlten Steuern eines anderen Bürgers nichts angeht und dass Behördenmitarbeiter einer strengen Schweigepflicht unterworfen sein sollen. Aber dieser Vergleich ist letztlich eben Banane. Denn Steuern und Bankkonten eines anderen Bürgers sind von Natur aus nichts Offensichtliches. Das Geschlecht ist aber von Natur aus sehr offensichtlich. Der GeschlechtsEINTRAG wiederrum ist nicht offensichtlich.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der intelligente Herr Buschmann sich dieser Sachlage bewusst war, und im Gesetzgebungsprozess eine Art Scheinzugeständnis für das "progressive Lager" innerhalb der Regierung gemacht hat, wohlwissend, dass das vor Gericht nicht so halten kann, wie es sich das "progressive Lager" wünscht.
Hat es in der BRD jemals, in irgend einem anderen Kontext, ein hochoffizielles Sprechverbot per Gesetz in Bezug auf Offensichtliches gegeben?
Und ich halte an meinem Argument fest, dass Realität und irgend ein behördlicher Eintrag zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Wenn der Staat ein Eintrag über die Zahlen "Pi" und "e" führen würde, und Sie machen eine Aussage über diese Zahlen -- machen Sie damit eine Aussage über die behördlichen Einträge? Es ist ja nicht so, dass der Staat die komplette Realität einfängt, nur weil er irgendwelche Einträge führt. Ich bin ja auch nicht in der Pflicht, Gerichtsurteilen zuzustimmen. Der Staat mag jemand als Mörder führen und ich halte den gleichen Menschen vielleicht nur für ein Totschläger.
Dass das Gesetz dennoch kommt, wie es kommt, und möglicherweise so angewendet wird, wie Sie es erwarten, erkläre ich mir durch das Phänomen der Freud'schen Fehlleistung. Es ist nicht das erste Mal, dass Politiker ein Gesetz nicht gut durchdacht haben und dabei das Grundgesetz aus den Augen verloren haben.
Meiner Erinnerung nach hat Marco Buschmann das Offenbarungsverbot einmal mit dem Offenbarungsverbot verglichen, das sich auf das Steuergeheimnis bezieht. Und ich stimme zu, dass mich die Höhe der gezahlten Steuern eines anderen Bürgers nichts angeht und dass Behördenmitarbeiter einer strengen Schweigepflicht unterworfen sein sollen. Aber dieser Vergleich ist letztlich eben Banane. Denn Steuern und Bankkonten eines anderen Bürgers sind von Natur aus nichts Offensichtliches. Das Geschlecht ist aber von Natur aus sehr offensichtlich. Der GeschlechtsEINTRAG wiederrum ist nicht offensichtlich.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der intelligente Herr Buschmann sich dieser Sachlage bewusst war, und im Gesetzgebungsprozess eine Art Scheinzugeständnis für das "progressive Lager" innerhalb der Regierung gemacht hat, wohlwissend, dass das vor Gericht nicht so halten kann, wie es sich das "progressive Lager" wünscht.
Hat es in der BRD jemals, in irgend einem anderen Kontext, ein hochoffizielles Sprechverbot per Gesetz in Bezug auf Offensichtliches gegeben?
Und ich halte an meinem Argument fest, dass Realität und irgend ein behördlicher Eintrag zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Wenn der Staat ein Eintrag über die Zahlen "Pi" und "e" führen würde, und Sie machen eine Aussage über diese Zahlen -- machen Sie damit eine Aussage über die behördlichen Einträge? Es ist ja nicht so, dass der Staat die komplette Realität einfängt, nur weil er irgendwelche Einträge führt. Ich bin ja auch nicht in der Pflicht, Gerichtsurteilen zuzustimmen. Der Staat mag jemand als Mörder führen und ich halte den gleichen Menschen vielleicht nur für ein Totschläger.
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wuerg,
Freitag, 19. April 2024, 01:00
Was das Geschlecht betrifft, sind wir hoffentlich einer Meinung: Es gibt nur zwei, schwankendes oder indifferentes Geschlecht ist sehr selten. Dieses (wahre, biologische) Geschlecht zu nennen, ist völlig normal, keine Indiskretion, unterliegt noch nicht dem Datenschutz und sollte nach meinem Empfinden straffrei bleiben.
Natürlich kann der Staat die Weitergabe von Informationen und Sprechweisen regulieren. Sie nennen das Steuergeheimnis, das er durchaus aufheben dürfte. Da sind Beleidigungen, Diffamierungen, die Wahrheit vor Gericht, geheime Dokumente, geschützte Daten. In Schulen ist eine Abweichung von der Vorschrift immer noch ein Fehler.
Im Rahmen eines Minderheitenschutzes könnte ich mich durchaus damit abfinden, daß veraltete Personendaten nicht mehr benutzt und rausposaunt werden dürfen, verspüre dieses Bedürfnis auch nicht. Weshalb halte ich deshalb das Selbstbestimmungsgestz für falsch? Weil es mich zwar nicht zwingt, eine Transfrau Frau zu nennen, sie aber in allen Angelegenheiten als Frau zu sehen ist, von der Sauna bis in die Statistik.
Es ist eben nicht nur eine dem Zeitgeist geschuldete Unterscheidung zahlreicher sozialer Geschlechter, die auch in Gesetzen berücksichtigt werden können, sondern die Verdrängung des Jahrtausende als das Geschlecht geläufige biologische Geschlecht durch ein soziales Geschlecht genanntes Konstrukt, das sich anheischig macht, das Geschlecht zu sein, das alte als Fiktion, als Bezeichnung einer körperlichen Ausprägung zu sehen, irgendwann zu vergessen oder zu verbieten.
Natürlich kann der Staat die Weitergabe von Informationen und Sprechweisen regulieren. Sie nennen das Steuergeheimnis, das er durchaus aufheben dürfte. Da sind Beleidigungen, Diffamierungen, die Wahrheit vor Gericht, geheime Dokumente, geschützte Daten. In Schulen ist eine Abweichung von der Vorschrift immer noch ein Fehler.
Im Rahmen eines Minderheitenschutzes könnte ich mich durchaus damit abfinden, daß veraltete Personendaten nicht mehr benutzt und rausposaunt werden dürfen, verspüre dieses Bedürfnis auch nicht. Weshalb halte ich deshalb das Selbstbestimmungsgestz für falsch? Weil es mich zwar nicht zwingt, eine Transfrau Frau zu nennen, sie aber in allen Angelegenheiten als Frau zu sehen ist, von der Sauna bis in die Statistik.
Es ist eben nicht nur eine dem Zeitgeist geschuldete Unterscheidung zahlreicher sozialer Geschlechter, die auch in Gesetzen berücksichtigt werden können, sondern die Verdrängung des Jahrtausende als das Geschlecht geläufige biologische Geschlecht durch ein soziales Geschlecht genanntes Konstrukt, das sich anheischig macht, das Geschlecht zu sein, das alte als Fiktion, als Bezeichnung einer körperlichen Ausprägung zu sehen, irgendwann zu vergessen oder zu verbieten.
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manhartsberg,
Freitag, 19. April 2024, 05:28
Die kiffen doch alle..
"Hat es in der BRD jemals, in irgend einem anderen Kontext, ein hochoffizielles Sprechverbot per Gesetz in Bezug auf Offensichtliches gegeben?"
Sprechverbot unmaskiert auf jeden Fall
"Erinnern wir uns: Bundeskanzlerin Merkel (CDU) verbat sich – wörtlich – „Öffnungs-Diskussionsorgien“, und das CDU-geführte Bundesverfassungsgericht wies brav alle Klagen ab oder ließ sie gar nicht erst zu!
Wenn gegen eklatanteste Grundrechts-einschränkungen und eine zerstörerische und menschenverachtende Politik keine Klage möglich ist, sind dann noch die Kriterien einer Demokratie erfüllt?
Viel zu viele hielten sich an das Gebot des RKI-Präsidenten Lothar Wieler, der am 28.07.2020 das selbstständige Denken verbot: „Die Regeln werden wir noch monatelang einhalten müssen. Die müssen also der Standard sein und dürfen überhaupt nie hinterfragt werden!“"
"Nur weil die Menschen den krudesten Blödsinn mitmachten, hörte es eben nicht auf."
https://www.hauke-verlag.de/wegen-typen-wie-ihnen-hoert-das-nie-auf-oder-diese-regeln-duerfen-ueberhaupt-nie-hinterfragt-werden/
Wenn Ganserer meint, in Reizwäsche gegen Impfpflicht abstimmen zu müssen, ist mir das lieber als diese Person mit fragwürdigem Geschmack stimmt im Anzug dafür. Frau möchte ich sie nicht nennen müssen.
Sprechverbot unmaskiert auf jeden Fall
"Erinnern wir uns: Bundeskanzlerin Merkel (CDU) verbat sich – wörtlich – „Öffnungs-Diskussionsorgien“, und das CDU-geführte Bundesverfassungsgericht wies brav alle Klagen ab oder ließ sie gar nicht erst zu!
Wenn gegen eklatanteste Grundrechts-einschränkungen und eine zerstörerische und menschenverachtende Politik keine Klage möglich ist, sind dann noch die Kriterien einer Demokratie erfüllt?
Viel zu viele hielten sich an das Gebot des RKI-Präsidenten Lothar Wieler, der am 28.07.2020 das selbstständige Denken verbot: „Die Regeln werden wir noch monatelang einhalten müssen. Die müssen also der Standard sein und dürfen überhaupt nie hinterfragt werden!“"
"Nur weil die Menschen den krudesten Blödsinn mitmachten, hörte es eben nicht auf."
https://www.hauke-verlag.de/wegen-typen-wie-ihnen-hoert-das-nie-auf-oder-diese-regeln-duerfen-ueberhaupt-nie-hinterfragt-werden/
Wenn Ganserer meint, in Reizwäsche gegen Impfpflicht abstimmen zu müssen, ist mir das lieber als diese Person mit fragwürdigem Geschmack stimmt im Anzug dafür. Frau möchte ich sie nicht nennen müssen.
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gedankenmaler,
Freitag, 19. April 2024, 15:24
@wuerg:
"Natürlich kann der Staat die Weitergabe von Informationen und Sprechweisen regulieren."
Ich bin mir unsicher, wie weit Sie das fassen wollen.
Die Weitergabe privater Daten kann man regulieren.
Aber eine Information, die im wesentlichen jeder schon hat, totschweigen zu müssen, ist als allgemeine Bürgerpflicht rechtlich unmöglich. Darauf wette ich. Man kann auch keine falschen Interpretationen verbieten oder richtige Interpretationen ditkieren.
Der Staat darf Wahrheit und Wirklichkeit oder eben die Sprechweisen nicht so "direkt" verwalten. Mit Staatsgewalt neue Interpretationen von Worten durchzusetzen (zB "Trans-Frauen sind Frauen.") ist dem Wesen nach faschistoid. Und Faschismus, so habe ich gehört, ist böse.
"Natürlich kann der Staat die Weitergabe von Informationen und Sprechweisen regulieren."
Ich bin mir unsicher, wie weit Sie das fassen wollen.
Die Weitergabe privater Daten kann man regulieren.
Aber eine Information, die im wesentlichen jeder schon hat, totschweigen zu müssen, ist als allgemeine Bürgerpflicht rechtlich unmöglich. Darauf wette ich. Man kann auch keine falschen Interpretationen verbieten oder richtige Interpretationen ditkieren.
Der Staat darf Wahrheit und Wirklichkeit oder eben die Sprechweisen nicht so "direkt" verwalten. Mit Staatsgewalt neue Interpretationen von Worten durchzusetzen (zB "Trans-Frauen sind Frauen.") ist dem Wesen nach faschistoid. Und Faschismus, so habe ich gehört, ist böse.
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wuerg,
Freitag, 19. April 2024, 19:39
Natürlich gehe ich etwas weiter, als nur die Weitergabe privater Daten zu untersagen. Es gibt zum Beispiel geheime Dokumente, und vor allem gibt es bekannte Tatsachen, mit denen man nicht hausieren gehen sollte. Meine einzige Frage ist, warum das Geschlecht dazugehört. Besser gesagt: Warum das bisherige Geschlecht plötzlich als veraltet gelten soll und allein ein neues konstruiertes zu nennen ist.
Natürlich wird sich das nicht durchsetzen, ähnlich der Rechtschreibung bei mir. Aber über Generationen kann der Widerstand verpuffen, ähnlich der Gurtpflicht und dem Rauchen in der U‑Bahn-Station. So wie Sie hoffen, die Corona-Kritik würde nicht diesen Weg gehen, so hoffe ich darauf, daß wir in vernünftigen Zeiten wieder zum alten Geschlecht zurückkehren.
Dann wären Transfrauen wieder Männer, ob nur verkleidet oder umgeschnitzt. Jetzt müssen wir uns noch anhören, Transfrauen seien Frauen. Bald wird es sie nicht mehr geben, schon gar nicht darf man eine Transe eine Transfrau nennen. Dann muß man durch die Blume sprechen und zum Beispiel schreiben: Sie sieht aus wie eine Frau.
Natürlich wird sich das nicht durchsetzen, ähnlich der Rechtschreibung bei mir. Aber über Generationen kann der Widerstand verpuffen, ähnlich der Gurtpflicht und dem Rauchen in der U‑Bahn-Station. So wie Sie hoffen, die Corona-Kritik würde nicht diesen Weg gehen, so hoffe ich darauf, daß wir in vernünftigen Zeiten wieder zum alten Geschlecht zurückkehren.
Dann wären Transfrauen wieder Männer, ob nur verkleidet oder umgeschnitzt. Jetzt müssen wir uns noch anhören, Transfrauen seien Frauen. Bald wird es sie nicht mehr geben, schon gar nicht darf man eine Transe eine Transfrau nennen. Dann muß man durch die Blume sprechen und zum Beispiel schreiben: Sie sieht aus wie eine Frau.
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