Donnerstag, 16. April 2020
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-bjoern-hoecke-erringt-erfolg-vor-gericht-a-56ff4177-bcb1-47d7-a78d-bb0fcbf48467
Ein Teil der Leser könne die Äußerung so verstehen, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei, erläuterte der Gerichtssprecher. Das verletze das Persönlichkeitsrecht von Höcke. Tatsächlich habe damals das Verwaltungsgericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.


Ich bin fast etwas erstaunt, dass Spiegel-Online hier so fair war, über Höcke und sein vermeintlich gerichtsfestes Faschisten-Dasein in aller Sachlichkeit zu berichten.



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Ach, hat der politische mainstream mal wieder ein ideologisches Sprachverbot ausgesprochen und darf man Höcke nicht mehr als das bezeichnen, was er ist. Da müssten doch die vereinigten politisch inkorrekten Medien vor Empörung aufheulen.

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Das "Sprachverbot" bezieht sich nur auf die Behauptung, dass ein Gericht Höckes vermeintliches Faschisten-Dasein objektiv festgestellt hätte. Das ist schlicht falsch. Das Gericht hat nur geurteilt, dass dies im Rahmen der Meinungsfreiheit in dem bestimmten Kontext noch zulässig war. Man darf durchaus der Meinung sein, dass Höcke ein Faschist ist.

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Das ist mir klar. Ich wollte nur aufzeigen, dass die Empörer in der Regel genau in dieser Weise argumentieren: indem sie behaupten, bei Denkanstößen und Sprachgewohnheiten bestimmter Kreise handle es sich um Denk- und Sprachverbote und man dürfe dies und jenes heutzutage in Deutschland nicht mehr sagen. Aber auch das ist schlicht falsch.

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Ich weiß, was Sie meinen.

Allerdings halte ich das Beispiel hier für schlecht gewählt. Denn die Gerichte zeichnen sich meines Wissens häufiger dadurch aus, dass sie die Meinungsfreiheit großzügig auslegen (was ich sehr begrüße). Also gerade die "rechten" Empörer können sich hier eigentlich nicht beschweren. Das Narrativ von der unterdrückten Meinungs- oder Gedankenfreiheit funktioniert an dieser Stelle nicht. Aber es funktioniert an sehr viel anderen Stellen, an denen nicht so nüchtern nach Objektivität gestrebt wird wie vor Gericht. Siehe z.B. die Einladungspraxis in den Talkshows, bei der AfD-ler definitiv nicht gleich behandelt werden. Oder es funktioniert gesamtgesellschaftlich. Wenn Sie z.B. noch vor haben, ein paar Stufen auf der Karriereleiter nach oben zu klettern, dann sollten Sie niemals den Fehler machen, zuviel Verständnis für die AfD zu haben. Ja, es könnte schon ausreichen, dass Sie die AfD nicht in gleichem Maße verdammen wie es Ihr berufliches Umfeld tut. Dann haben Sie ganz schnell schlechte Karten. – Versuchen Sie mal diese Situation nachzuempfinden, auch wenn Sie gewiss kein AfD-Anhänger sind. Sie werden massiv gezwungen, einen Teil ihrer Gesinnung zu verstecken und ganz, ganz vorsichtig die Menschen auszuwählen, gegenüber denen sie sich öffnen können. Das ist eine ganz ekelhafte Situation.

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