Samstag, 30. Dezember 2023
Zum Rechtsstreit zwischen Judith Sevinç Basad und Janka Kluge gibt es einen neuen Stand: Die Berufung wird zurückgewiesen.

https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/trans-rechte-berufung-voraussichtlich-erfolglos/
https://www.prigge-recht.de/wp-content/uploads/2023/12/329144_77836024291415.pdf

Ich habe mich ein wenig durch das PDF gequält und werde nicht wirklich schlau daraus. Vor allem verstehe ich nicht, wieso so viel Energie darauf verwendet wird, die Zuschreibung "Mann" als (herabwürdigende) Meinungsäußerung zu betrachten und nicht als Tatsachenbehauptung. Ich verstehe nicht, warum das überhaupt relevant sein soll. Denn selbst wenn man hier sicher das eine oder andere annehmen könnte: beide Sprechakte und beide Freiheiten sind von höchster Bedeutsamkeit für das sprechende Individuum. Und fallen sie letztlich nicht doch wieder in eins zusammen? Ist es in vielen Fällen nicht wiederrum eine Meinungssache, ob etwas als "Meinung" oder als "Tatsache" gilt? -- Für einen fundamentalistischen Christ wäre es eine Tatsache, dass Jesus Gottes Sohn ist. Für mich ist es nur eine interpretationsbedürftige Hypothese.

Ich persönlich würde auch eher eine allgemeine "Ausdrucksfreiheit" ins Grundgesetz schreiben. Die Seele wendet sich der Wirklichkeit zu und versucht sie mittels Worten angemessen zu beschreiben. Wenn es also für Judith Sevinç Basad eine angemessene Beschreibung der Wirklichkeit ist, Janka Kluge einen "Mann" zu nennen, dann gibt es da einfach nichts, was man tun kann. Und wenn die betroffene Person noch so verletzt von dieser Äußerung ist. Bei allem Verständnis für verletzte Gefühle. Man kann sie nicht allein zum Maßstab machen, nach denen wir die Redefreiheit anderer bemessen. -- Ich habe auch keine Lust, andere Maßstäbe als die "normalen" anzuwenden, wenn ich mich über Muslime, den Islam oder deren Propheten äußere. Es gibt gewisse "normale" Standards, die für alle gelten. Wir sind alle davor geschützt, wenn uns jemand als "Arschloch" oder "Hurensohn" beschimpft. Aber wenn jeder seine ganz eigenen Sonderempfindlichkeiten geltend machen kann, dann hängt die Redefreiheite nur noch davon ab, ob die Gegenseite genügend Gutachten vorlegen kann, in denen ein hoher Leidensdruck bescheinigt wird. -- Seltsam an diesem Ansatz ist auch, dass niemand mehr den "erwachsenen Menschen" vor Augen zu haben scheint. Müsste dieser nicht souverän über den Meinungen anderer stehen und jedem seine eigene Sicht auf die Wirklichkeit zugestehen?



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