sinngemäß: "Personen sollten nicht umstritten sein. Thesen sind umstritten." – Das ist mir etwas zu stark simplifiziert. Aber grundsätzlich bin ich natürlich auf ihrer Seite. Dieses Herdentier-Dasein des Menschen ist besonders würdelos, wo es um die Ausgrenzung von Andersdenkenden geht. Der Nachbar rechts und links richtet seinen ächtenden Zeigefinger auf Ulrike Guérot? Da mach ich doch gleich mit!
Warum sich nicht gleich selbst in die Hand scheißen und dann seinen Kot werfen? Ich bin sicher, die Leute würden es tun, wenn es der Nachbar links und rechts so machen würde.
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E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor. Es dürfte schwierig werden, damit beim BGH durchzudringen.
Ich finde die Argumentation toll. Aus der subjektiven Perspektive des Täters – und welche sonst wollen wir zum Maßstab nehmen, wenn wir die "Beweggründe" zu einem Handeln beurteilen wollen – hat er nicht "niedrig" gehandelt, sondern verantwortungsvoll.
Ja, das klingt ziemlich fordernd für standardisierte Gutmenschenohren, die an nichts mehr Lust haben, als am Verurteilen und mit-dem-Finger-zeigen. Es klingt sogar für mich fordernd. Aber wenn es hier wirklich um die Bewertung von Beweggründen geht, dann muss man auch (bis zu einem gewissen Grad?) in die Subjektivität des Täters einsteigen. Eine grundsätzliche Verweigerung, z.B. mit dem Hinweis, dass einem die gesamte Denk- und Wahrnehmungsweise des Täters zu pervers ist, ist nicht zulässig, solange wir am Dogma der Bewertung des Beweggrunds festhalten wollen.
Tötungsdelikte: Liegt ein Mord oder ein Totschlag vor? – Ich weiß nicht, wie ernst dieses Tatbestandsmerkmal "niederer Beweggrund" in der Praxis genommen wird; wie groß die Rolle ist, die dieser Aspekt für die Endbewertung eines Falls spielt. Ich wette, die Richter in diesem Land haben sich schon hundertfach über eine "objektive" Bewertung dieses Merkmals hinweggesetzt (die eben eine subjektive sein muss) und haben dem Ganzen einfach ihre Wertesicht übergestülpt. Z.B so: Wer sich Hitler zurücksehnt, der ist in all seinem Handeln falsch gepolt und kann unmöglich einen hohen oder nicht-niedrigen Beweggrund haben, wenn er einen Menschen vorsätzlich tötet.
Auch muslimische (oder sonstige) Gotteskrieger, die ein Blutbad anrichten, können hohe Beweggründe für ihr Handeln haben. Ja, das ist verrückt.
Wer muslimischen Gotteskriegern und deutsch-deutschen Vaterlandsverteidigern einen niederen Beweggrund zuschieben will, der tut dies, weil er naiverweise glaubt, dass es okay ist, ihren katastrophalen Irrtum zu bestrafen.
Bestraft der liebe Gott den Irrtum?
Ich glaube nicht.
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#Twittersperrt
@Arnd_Diringer
fordert schon lange ein Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetz. Der Richter des Supreme Court Clarence Thomas vergleicht Twitter & Co nun mit Telefonnetzen und fordert ähnlich wie Diringer die Regulierung - pro Meinungsfreiheit [link]
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In den vergangenen Tagen war viel über Rassismus bei der Polizei spekuliert worden und man fragte sich, ob man da nicht eine Studie zu machen könnte.
Und es wurde wiedermal über Kriminalität unter Migranten und Migrationshintergründigen spekuliert. Und ob man hierzu Erhebungen machen sollte.
…
Macht doch einfach beides…
Die Demokratie, der Demokratieanpruch, sollte uns eigentlich zu einer sehr genauen und sehr umfangreichen Informationspolitik verpflichten. Mache man die gesellschaftliche Wirklichkeit transparent, woimmer dies möglich ist. Ob in der Gesamtbetrachtung oder zergliedert in Gruppen und Ethnien. – Wie soll der Souverän, das Volk, seiner demokratischen Verantwortung gerecht werden, wenn er nur über unzureichende Informationen über die Wirklichkeit verfügt? Der Bürger soll alles wissen dürfen, wofür er sich interessiert.
Wer den Zusammenhang zwischen Ethnie und Kriminalität wissenschaftlich in einer Studie abbildet, der "ethnisiert" nicht die Kriminalität, sondern er macht sichtbar, wie sehr die Wirklichkeit ethnisiert ist.
Das Gleiche gilt für Berufsgruppe und Rassismus; eine Studie dazu heißt erstmal nichts anderes als eine Bestandaufnahme.
…
Natürlich sind Statistiken nicht gleich Statistiken. Wahrheit ist nicht gleich Wahrheit. Alles Sprachliche ist dehnbar. Alles Anschauliche verzerrbar. So gehen z.B. die Meinungen auseinander, was genau rassistisches Verhalten ist. Oder was genau ein Migrationshintergrund ist.
Doch Erkenntnisversuche sind prinzipiell immer zu unterstützen. Und woimmer ein Anfangsverdacht herrscht, muss es auch erlaubt sein, genauer hinzugucken. Gerade Politiker sollten es als ein Handwerk ihres Faches begreifen, möglichst viele und möglichst genaue Studien über die eigene Gesellschaft zu veranlassen; denn nur wenn ein Problem erkannt und durchmessen ist, lässt sich politisch gut darauf reagieren.
Angst vor der Wahrheit ist etwas für geistig Missgebildete.
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Demnächst wird auch wieder Gotteslästerung unter Strafe gestellt. Überhaupt sollte man die Meinungsfreiheit einschränken auf alle Äußerungsformen, die lieb und nett sind.
Allein die AfD hat sich dagegen gestellt.
https://twitter.com/derspiegel/status/1261061499646164992
https://www.spiegel.de/politik/ausland/bundestag-stellt-verbrennung-der-eu-flagge-unter-strafe-a-83ddf8e6-8f52-4a6a-97cd-a0270618af36
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Ein Teil der Leser könne die Äußerung so verstehen, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei, erläuterte der Gerichtssprecher. Das verletze das Persönlichkeitsrecht von Höcke. Tatsächlich habe damals das Verwaltungsgericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.
Ich bin fast etwas erstaunt, dass Spiegel-Online hier so fair war, über Höcke und sein vermeintlich gerichtsfestes Faschisten-Dasein in aller Sachlichkeit zu berichten.
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